Reiseinformationen

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Für dieses Land besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Bei Urlaubsreisen in die Schweiz erfolgt eine polizeiliche Anmeldung durch das Hotel oder die Pension, in der der Reisende unterkommt. Bei Einreise mit dem PKW ist darauf zu achten, dass auch in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich ist. Informationen hierzu findet man unter www.kfz-auskunft.de oder www.swissinfo.org.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Kinderreisepass oder mit Personalausweis in die Schweiz einreisen. Auch für Kinder ausgestellte Personalausweise werden für die Einreise anerkannt. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt auch die bis zum 1.11.2007 vorgenommene Eintragung in den Reisepass eines Elternteils.
Auch bis zu einem Jahr abgelaufene Reisepässe (nicht abgelaufene vorläufige Reisepässe!) oder Kinderausweise sowie gültige vorläufige Personalausweise werden anerkannt. Die seit 2004 ausgestellten Kinderreisepässe müssen bei der Reise in die Schweiz gültig sein.
Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt, allerdings sind die entsprechenden Visumsvorschriften zu beachten. Ausgenommen von der Visumspflicht sind Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge gemäß Übereinkunft von London vom 15.10.1946 oder Genfer Konvention vom 28.07.1951. Weitere Informationen unter: www.eda.admin.ch (Visa-Einreise-Zoll anklicken).
Über die Voraussetzungen für längerfristige Aufenthalte in der Schweiz sollten sich Interessierte bei der für sie zuständigen schweizerischen Auslandsvertretung informieren bzw. die Informationen des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) unter www.imes.admin.ch einsehen.
Ein Merkblatt zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft Bern (www.bern.diplo.de)

Medizinische Hinweise

Impfschutz

In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Krankenversicherung

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU-und EFTA-Staatsbürger. Seit dem 01.06.2004 ersetzt die EHIC schrittweise das bisherige Formular E 111. Anmerkung: in der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen

Besondere Zollvorschriften

Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können abgaben- und bewilligungsfrei eingeführt werden. Zum Reisegut gehören insbesondere Kleidung, Wäsche, Schuhe, Schmuck, Toilettenartikel, Sportgeräte, Campingzubehör, Fotoapparate mit Zubehör ein tragbarer Personal- oder Heimcomputer bzw. ein Laptop mit dazugehörenden Datenträgern sowie tragbare Musikinstrumente. Voraussetzung für die Abgaben- und Bewilligungsfreiheit ist, dass es sich um gebrauchte Gegenstände handelt. Außerdem müssen sie bei der Ausreise auch wieder ausgeführt werden. Zum Reisegut gehört auch der Reiseproviant. Freimenge für alkoholische Getränke und Tabak (gelten nur für Personen von ueber 17 Jahren) Zigaretten 200 Stück oder Zigarren 50 Stück oder Pfeifentabak 250 Gramm. Alkoholische Getränke bis 15%Vol. 2 Liter und über 15% Vol 1 Liter. Weitere Hinweise hierzu finden Sie unter www.eda.admin.ch: Reisehinweise-Einreise in die Schweiz-Zollinformationen